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Jobcenter fordert Unterhaltspflichtverletzung?
#56
(29-03-2012, 18:19)Ibykus schrieb: Am Ende bezahlt das JobCenter die Fiktion des Unterhaltsgerichts.

Das liegt daran, dass Richter mit Klammern, Wurzeln und sogar Wahrscheinlichkeit rechnen dürfen, während das Jobcenter maximal die 4 Grundrechenarten anwenden darf.

So kommt es dann zu solch erstaunlichen Unterschieden.

Weicht die Wahrscheinlichkeit nur um 5 % ab, muss der mit den Grundrechenarten die Differenz ausgleichen.

Das Jobcenter versucht es zwar auch ab und zu mit Wahrscheinlichkeitsrechnungen, aber da klagt man dann einfacher.





Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: Jobcenter fordert Unterhaltspflichtverletzung? - von Camper1955 - 30-03-2012, 06:44

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