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Jobcenter fordert Unterhaltspflichtverletzung?
#54
sorglos schrieb:Nun gut, die hat der Vater eh nicht - also haben wir erneut zum Ausgangstrag die Kostenübernahme beim Jobcenter beantragt. Solange also das Jobcenter die Gerichtskosten nicht überweist, gehts auch nicht weiter. Da können wir gemütlich abwarten.

Zugleich haben wir das Jobcenter über den Inhalt des Gerichtsbeschlusses in einfachen Worten informiert - und angesichts der Aussichtslosigkeit des Unterfangens darum gebeten, die Rücknahme des Antrages zu genehmigen.
der Unterhaltstitel, um den es geht, könnte ja zu unrecht bestehen.
Nämlich dann, wenn der Vater entgegen der Einkommensfiktion des Familiengerichts seinerseits alles Erforderliche getan hat, um seine Leistungsunfähigkeit abzuwenden.
Wenn das JobCenter also die Rechtmäßigkeit des Titels anzweifelt und demzufolge den Vater auffordert, seine Aufhebung zu beantragen oder sonstwie zu bewirken, damit es -was den Unterhalt angeht- nicht zu leisten braucht, hat man es unterhaltsrechtlich auf seiner Seite.

Allerdings hat das JobCenter die Fiktion nicht zu prüfen (weshalb das BSG ja wohl auch festgestellt hatte, dass es bei der Einkommensbemessung auf die Rechtmäßigkeit des Titels nicht ankommt).

Am Ende bezahlt das JobCenter die Fiktion des Unterhaltsgerichts.

Diese Deppen!

Hier mal ein schöner Beitrag von Heribert Prantl: Das Hexeneinmaleins der Familienrichter

sorglos schrieb:# Warnung: Deine Familie ist durch staatliche Akteure, die CSU und höchst systemkonforme Professionelle der Scheidungsindustrie aktuell stärker gefährdet als durch Terroristen und Islamisten #
und das Kindeswohl ist in Palermo auf dem Hbf allemal besser aufgehoben als in den Gerichtssälen deutscher Familiengerichte!


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RE: Jobcenter fordert Unterhaltspflichtverletzung? - von Ibykus - 29-03-2012, 18:19

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