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Jobcenter fordert Unterhaltspflichtverletzung?
#53
Jobangebote?
Die laufende Eingliederungsvereinbarung des Vaters sieht halt keine Pflicht des Jobcenters zur Übermittlung von Jobangeboten vor. Warum sollte der Vater hier vorzeitig "neuverhandeln"? Bei der nächsten Eingliederungsvereinbarung kann man das Jobcenter ja daran erinnern. Muss man aber nicht.

Rückstände?
Wieso denn. Im Moment geht halt das ganze Gehalt für Unterhalt drauf. Das ist ja auch durch das SG-Urteil aus Post #15 http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...9#pid69629 gedeckt.

Das wirklich spannende ist derzeit ja, dass der Vater selbst durch den Teilzeitjob gar nicht mehr bedürftig ist [wichtig dabei auch die Kopfteilung der Wohnungskosten, weil die Kids Teil der Bedarfsgemeinschaft sind, so dass nur ein Drittel davon auf ihn entfällt]. Die Bedürftigkeit des Haushaltes entsteht allein wegen des Aufwandes für Umgangskosten + Unterhaltszahlungen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Jobcenter fordert Unterhaltspflichtverletzung? - von sorglos - 29-03-2012, 17:30

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