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Jobcenter fordert Unterhaltspflichtverletzung?
#52
(29-03-2012, 16:31)sorglos schrieb: Zugleich haben wir das Jobcenter über den Inhalt des Gerichtsbeschlusses in einfachen Worten informiert - und angesichts der Aussichtslosigkeit des Unterfangens darum gebeten, die Rücknahme des Antrages zu genehmigen.

Also ich hätte alternativ dazu schon noch um ein entsprechendes Jobangebot gebeten.

Brutto 3500 € müssten ja reichen.

Dann ging es ja nur noch um die rückständige Summe.

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: Jobcenter fordert Unterhaltspflichtverletzung? - von Camper1955 - 29-03-2012, 16:55

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