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Jobcenter fordert Unterhaltspflichtverletzung?
#51
(25-03-2012, 07:13)Camper1955 schrieb: Ich hab hier
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esg...&sensitive=
mal ein Urteil des Bundessozialgerichts für den Kindesvater.
Dieses Urteil wurde hier bereits ausführlich diskutiert - und ist die wichtige Grundlage für unser Vorgehen: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...4#pid44054

Ansonsten gibt es mal wieder neues. Das Familiengericht meldet sich auf den Abänderungsantrag mit einem Beschluss zur VKH:

Zitat:...hat das Amtsgericht - Abteilung für Familiensachen - am ..... beschlossen:

Der Verfahrenskostenhilfeantrag des Antragstellers vom .... wird zurückgewiesen.

Gründe:
Der beabsichtigte Abänderungsantrag gem. § 239 FamFG hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (§ 113 Abs. 1 FamFG, § 114 ZPO).

Der Antragsteller hat .... gelernt/studiert.....Er ist derzeit als selbständiger .... tätig. Sein Gewinn daraus betrug monatlich .[niedrig]... Zudem arbeitet er in Teilzeit als Kundenbetreuer bei .... Er erzielt aus dieser Tätigkeit einen Bruttolohn in Höhe von durchschnittlich 580 € im Monat.

Der Antragsteller ist grundsätzlich seinen minderjährigen Kindern in Höhe des Mindestunterhaltes i.S.d. §1612a unterhaltspflichtig. Ihn trifft eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit.... bla bla.... Er könnte ... bla, bla.... Warum der Antragsteller ein solches Einkommen - ggf. aus unsebständiger Tätigkeit - nicht erzielen kann, ist nicht schlüssig dargetan.
Im Übrigen ist auch davon auszugehen, dass der Antragsteller auf der Grundlage seiner Ausbildung in der Lage ist, den Mindestunterhalt sicherzustellen. .... bla, bla, .... Die erforderlichen intensiven Bewerbungsbemühungen auf diesen [vom Richter frei erfunden Tätigkeitsfeldern] sind nicht ansatzweise dargelegt.... bla, bla.....

Nach alledem ist auch die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nicht veranlasst.

Das ist die Standardantwort auf VKH-Anträge von Vätern für Unterhalts-Abänderungsanträge. Rauf gehts immer - runter nimmer.

Zugleich kam eine Aufforderung auf Einzahlung der Gerichtskosten, damit der eigentliche Abänderungsantrag weitergeht. Schlappe rund 500 Euronen wollen die haben.

Nun gut, die hat der Vater eh nicht - also haben wir erneut zum Ausgangstrag die Kostenübernahme beim Jobcenter beantragt. Solange also das Jobcenter die Gerichtskosten nicht überweist, gehts auch nicht weiter. Da können wir gemütlich abwarten.

Zugleich haben wir das Jobcenter über den Inhalt des Gerichtsbeschlusses in einfachen Worten informiert - und angesichts der Aussichtslosigkeit des Unterfangens darum gebeten, die Rücknahme des Antrages zu genehmigen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Jobcenter fordert Unterhaltspflichtverletzung? - von sorglos - 29-03-2012, 16:31

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