25-03-2012, 07:13
@sorglos
Ich hab hier
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esg...&sensitive=
mal ein Urteil des Bundessozialgerichts für den Kindesvater.
Hier handelt es sich um einen Minijobber und auch hier sagt das BSG eindeutig, dass Kindesunterhalt vom Einkommen abzuziehen ist.
Ich weiss also gar nicht, was das Jobceter will. Es handelt sich um höchstrichterliche Rechtsprechung.
Es mag vielleicht daran liegen, dass ein Jobcenter von Kosten für die erste Instanz frei gestellt ist. Also kann es zumindest die erste Instanz durchklagen, ohne dass Kosten für das Jobcenter entstehen.
lg
Camper
Ich hab hier
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esg...&sensitive=
mal ein Urteil des Bundessozialgerichts für den Kindesvater.
Hier handelt es sich um einen Minijobber und auch hier sagt das BSG eindeutig, dass Kindesunterhalt vom Einkommen abzuziehen ist.
Ich weiss also gar nicht, was das Jobceter will. Es handelt sich um höchstrichterliche Rechtsprechung.
Es mag vielleicht daran liegen, dass ein Jobcenter von Kosten für die erste Instanz frei gestellt ist. Also kann es zumindest die erste Instanz durchklagen, ohne dass Kosten für das Jobcenter entstehen.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.