20-03-2012, 23:03
Also wenn ich das richtig verstanden habe, dann darf ein Beistand des Jugendamtes einen Unterhaltstitel auch nach unten anpassen.
Auch dann, wenn das der Kindesmutter überhaupt nicht passt, weil der Beistand das Recht des Kindes vertritt und das kriegt den Unterhalt ja nach der Leistungsfähigkeit des Vaters und nicht nach den Wünschen der Mutter.
lg
Camper
Auch dann, wenn das der Kindesmutter überhaupt nicht passt, weil der Beistand das Recht des Kindes vertritt und das kriegt den Unterhalt ja nach der Leistungsfähigkeit des Vaters und nicht nach den Wünschen der Mutter.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.