20-03-2012, 01:04
(17-03-2012, 09:43)Camper1955 schrieb: Hat der Vater denn die Aufforderung des Jobcenters, die Unterhaltsverpflichtung zu senken, dem Beistand vorgelegt?Wie hätte er das gekonnt - zu dem Zeitpunkt bestand ja keine Beistandschaft, sondnr erst nachdem er die Zahlung wegen des Zwangs des Jobcenters einstellen mußte.
(17-03-2012, 09:43)Camper1955 schrieb: a) und b) passen auch irgendwie nicht zusammen. Wenn es um KU geht, dann ist entweder der Beistand oder der Anwalt tätig.Das sehe ich auch so - aber ob die das wissen? Ich fürchte ja, dass Mutti einfach zum Anwalt gerannt ist - ohne ihre Beistandschaft zu informieren.
Siehe auch hier (insb. Punkt 3.)
http://www.dijuf.de/tl_files/downloads/2....02.12.pdf
Die gute Frage: Wer zahlt nun die Anwaltskosten?
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# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #