Themabewertung:
  • 2 Bewertung(en) - 4.5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Jobcenter fordert Unterhaltspflichtverletzung?
#34
sorglos schrieb:@Ibykus: Der Vater hat gerade (unfreiwillig) 8 oder 9 Verfahren (gerichtl. oder behördlich) am laufen. Das ist eigentlich Streß genug. Veilleicht erläuterst du mal noch, was deienr Meinugn nach die Zielrichtugn der Streitverkündung sein könnte? Ist mir nicht ganz klar.

In Unkenntnis der Einzelheiten mal etwas Grundsätzliches: § 72 ZPO

Das JA hat doch ein Interesse am Erhalt des Titel, während das Jobcenter seine Abänderung bzw seine Herabsetzung fordert.
(Dieser Forderung ist der Vater -um den es hier geht- bereits nachgekommen. Auf die rechtliche Entscheidung des Gerichts hat er im Weiteren keinen Einfluss, weswegen das JobCenter bereits leisten müßte)

Wenn der Titel zu Unrecht besteht, dann könnte man daran denken, das JA auf bereits auf den Titel geleistete Zahlungen in Regreß nehmen zu können ...
Schon insoweit wäre es möglicherweise vorteilhaft, das JA mit den Wirkungen für einen Nebenintervenienten § 68 ZPO zu konfrontieren.

Tritt das JA bei, dann hat der Vater einen Streitgenossen.
Besteht der Titel zu Recht, dann hat der Prozeßgegner (JobCenter) zu leisten.
Besteht er zu Unrecht, dann braucht der Vater ggü dem JA (Beistand) nicht zu leisten.
Laßt sie doch miteinander streiten!

Der Streit ist gem. § 73 ZPO schnell verkündet.
Ob die behaupteten Gründe, die eine Intervention rechtfertigen, tatsäch vorliegen, wird m.W. erst später geprüft.


Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Jobcenter fordert Unterhaltspflichtverletzung? - von Ibykus - 15-03-2012, 17:58

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 4 Gast/Gäste