15-03-2012, 10:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-03-2012, 11:03 von Camper1955.)
@sorglos
Ich hab da noch eine Frage.
Macht der Kindesvater neben den Umgangskosten auch die erhöhten Wohnkosten nach § 22b Abs. 3 SGB II geltend?
Wenn ja, was sagt das Jobcenter dazu?
Ich frag das deshalb, weil die angemessenen Unterkunftskosten in Augsburg für 3 Personen bei ca 600 € liegen lt. Jobcenter. Und wenn Du entsprechend Wohnraum für den Besuch Deiner Kiddis vorhältst, dann hast Du auch Anspruch darauf.
Natürlich nur, sofern Du die Kosten auch belegen kannst.
lg
Camper
Ich hab da noch eine Frage.
Macht der Kindesvater neben den Umgangskosten auch die erhöhten Wohnkosten nach § 22b Abs. 3 SGB II geltend?
Wenn ja, was sagt das Jobcenter dazu?
Ich frag das deshalb, weil die angemessenen Unterkunftskosten in Augsburg für 3 Personen bei ca 600 € liegen lt. Jobcenter. Und wenn Du entsprechend Wohnraum für den Besuch Deiner Kiddis vorhältst, dann hast Du auch Anspruch darauf.
Natürlich nur, sofern Du die Kosten auch belegen kannst.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.