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Jobcenter fordert Unterhaltspflichtverletzung?
#31
(14-03-2012, 19:05)Ibykus schrieb: Mache ich da einen 'Gedankenfehler?

Ich sehe es schon richtig, wie @sorglos da vorgeht.

Denn nun muss sich das Jobcenter äußern. Übernimmt es die Prozesskosten, da es aus dessen Sicht ja nicht mutwillig ist, sondern nur seinem niedrigen Einkommen geschuldet? Er hat ja offenbar einen Vollzeitjob, wenn er in selbständiger Tätigkeit ist.

Hat das Jobcenter vielleicht ein Jobangebot, dass sowohl die Grundversorgung für einen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen+ KDU + Mindestunterhalt sichert? Könnte ja auch sein, dass gerade die Stelle eines Familienrichters vakant ist. Mit diesem Einkommen könnte @sorglos locker den Mindestunterhalt bestreiten. Und die Entscheidungen, die Familienrichter fällen, die kriegt @sorglos sicher auch hin, ohne dass er zwei juristische Staatsexamen hat.

Oder übernimmt das Jobcenter weiter den Unterhalt. Damit erübrigt sich ein weiteres prozessuales Vorgehen und nur die bisher angefallenen Gerichts- und Anwaltskosten muss das Jobcenter übernehmen.

Vielleicht hat das Jobcenter aber auch schon Erfahrung wegen eines oder mehrerer Mitarbeitern, die mit demselben Problem ihrerseits Anträge auf (ergänzendes) ALG II gestellt haben. Dort sind die Gehälter ja auch nicht gerade üppig. Und wenn die Mitarbeiter des Jobcenters den Unterhalt weg gekriegt haben, müsste es doch auch für einen Kunden gehen.

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: Jobcenter fordert Unterhaltspflichtverletzung? - von Camper1955 - 14-03-2012, 22:35

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