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Jobcenter fordert Unterhaltspflichtverletzung?
#30
sorglos schrieb:Nun gut, wir werden "vortragen".... Es ist doch klar, dass jedes vortragen sinnlos ist.
Warum?
Das JobCenter macht -soweit ich den Überblick habe- ja dem Unterhaltsschuldner 'nur' zur Auflage, dass seinerseits Erforderliche zu leisten, damit der Titel wegen der momentanen Einkommensverhältnisse abgeändert wird und das JC die Unterhaltsschuld nicht mehr vom Einkommen abrechnen muss.

Dem kommt der Vater im Wege der Abänderungsklage nach.

Wenn das FamG eine Abänderung nicht für geboten erachtet, dann sind das zwei paar verschiedene Schuhe.
Dann wird der "säumige Kerl" nämlich weiter wegen des bestehenden Titels in Anspruch genommen.
Er zahlt also pflichtgemäß und das JC hat diese Zahlung dann bei der Bemessung seines Einkommens zu berücksichtigen.

Ich hätte mal genauer geprüft, ob sich unter diesen Umständen nicht doch die Streitverkündung angeboten hätte.

Mache ich da einen 'Gedankenfehler?

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RE: Jobcenter fordert Unterhaltspflichtverletzung? - von Ibykus - 14-03-2012, 19:05

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