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Jobcenter fordert Unterhaltspflichtverletzung?
#29
Mal Zeit für ein Update:

Zwischenzeitlich ergaben sich ein paar Neuigkeiten:

Aufgrund des vom Jobcenters "verfügten Zwangs" zur Mitwirkung [dem Vater sollen alle Mittel gestrichen werden, wenn er weiter Unterhalt zahlt] hat der Vater nunmehr termingerecht eine Abänderungsklage eingereicht, nebst einstweiliger Einstellung der Zwangsvollstreckung bzw. hierzu Antrag auf VKH gestellt. Er war dazu veranlaßt, da die Kimu erwartungsgemäß jede Bitte auf freiwillige Abänderung einfach nur ignoriert hat und gar nicht geantwortet hat. Ebensowenig gibt es von ihr irgendeine Antwort auf Regelungsfragen bezüglich einiger Umgangstermine.

Als dann zu Monatsbeginn die KU-Zahlung nach dem Antrag erstmal nicht geleistet wurde, kam prompt die typische Mutti-Mail:

"Und? Wo bleibt mein Geld? "

Klar, da kann Frau sofort reagieren. Erwartungsgemäß ist sie nun auch zur Unterhaltsvorschußstelle getappert und hat dort eine Beistandschaft eingerichtet und UVG-Antrag gestellt. Es hagelte also beim Vater gelbe Post die ihm das breit per PZU verkündete, dass er aufgrund der Titel verpflichtet sei und gefälligst nur noch an die sog. Mündelkasse zahlen soll.
Hat er auch gemacht: Pro Kind einen symbolischen Euro.

Ans Jobcenter schickte er die Anwaltsrechnung für die Einreichung der Abänderungsklage und forderte gemäß seines vorausgegangenen Antrags die Kostenübernahme.

Schon wenige Tage später meldete sich auch das Familiengericht. Abänderungsklage hat nun ein Aktenzeichen und der Richter ergeht sich in üppigen richterlichen Hinweisen:

Zitat:Der Antragsteller begehrt [falsch; das Jobcenter begehrt, dass er begehrt] die Abänderung einseitigen Unterwerfungserklärung hinsichtlich Kindesmindestunterhalts. Weil die einseitige erstellte Jugendamtsurkunde regelmäßig zugleich zu einem Schuldanerkenntnis nach §781 BGB führt, muss eine spätere Herabsetzung der Unterhaltspflicht die Bindungswirkung dieses Schuldanerkenntnisse beachten. Der Unterhaltspflichtige kann sich also nur dann lösen, wenn sich eine nachträgliche Änderung insbesondere der tatsächliechen Umstände auf die Höhe seiner Unterhaltspflicht auswirkt. Substantiierter Vortrag hierzu fehlt derzeit.
Tja, lösen können und lösen wollen sind zwei unterschiedliche Dinge - das Jobcenter meint, er soll sich lösen wollen....

Weiter gehts....

Zitat:Der Antragsteller ist auch selbständig. Hier kommt es nicht nur auf eine Prognose an, sondern auch auf die Verhältnisse der letzen drei Jahre, ( ....;....;....Wink inbesondere.....
Auch lustig, aber solange besteht die Selbständigkeit nicht.

Zitat:Im übrigen besteht auch eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Er muss .... bla, bla ....muss.... bla, bla, ......Warum er ein geringes Einkommen hat ist unklar ....Es ist vorzutragen .... welche berufliche Qualifikation ... Erwerbsbiographie ...... bla, bla, ..... darzustellen.
Sehr witzig. Da fragt sich allein schon, ob während Zeiten der wechselnden Betreuung überhaupt eine Unterhaltspflicht bestand, bzw. eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit.

Nun gut, wir werden "vortragen".... Es ist doch klar, dass jedes vortragen sinnlos ist.


# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Jobcenter fordert Unterhaltspflichtverletzung? - von sorglos - 14-03-2012, 18:04

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