11-02-2012, 01:43
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Könntest Du (@sorglos) mal parallell zum gerichtlichen Verfahren (das sich prozessual m.E. nur auf die Zeit beschränkt, in der der Titel besteht) über den Sachstand des "Verwaltungs"verfahren hinsichtlich der Aufhebung des Unterhaltstitels berichten?
Ist dem JA der Streit verkündet worden oder ist das beabsichtigt, § 72 ZPO?
Könntest Du (@sorglos) mal parallell zum gerichtlichen Verfahren (das sich prozessual m.E. nur auf die Zeit beschränkt, in der der Titel besteht) über den Sachstand des "Verwaltungs"verfahren hinsichtlich der Aufhebung des Unterhaltstitels berichten?
Ist dem JA der Streit verkündet worden oder ist das beabsichtigt, § 72 ZPO?