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Jobcenter fordert Unterhaltspflichtverletzung?
#23
Du darfst das auch jeden Tag von der Kanzel singen, wenn dir danach ist. Zwecks Verbreitung tu ich ja die Story hier relativ zeitnah zu den tatsächlichen Ereignissen darstellen tun. Das ist Rechtsstaat-live+.

Wir nehmen die Mitwirkungspflicht furchtbar gesetzeskondom ernst. Wenn sich die Lebensverhältnisse ändern (z.B. durch familienrechtlichen Unsinn) oder überraschend drohende Mehrbedarfe (z.B. durch eine hereinschneiende Klage) auftauchen, wird das Amt amtlich in Kenntnis gesetzt. Denn nur wenn der Staat weiß, wo du bedürftig bist, kann er der Bedürftigkeit abhelfen.

Und hier ist der Druck der Bedürftigkeit ja durch das Mitwirkungsdrängen* des Amtes selbst ausgelöst. Der Vater handelt hier nur als verlängerter Arm des Amtes bei der Abänderung des Unterhaltes. Er selbst würde sich ja lieber um Arbeit kümmern.

(*Nebenbei: Auch wenn ich das Mitwirkungsverlangen für sittenwidrig und rechtswidrig halte - mir glaubt ja keiner - daher muss sich wohl erst ein Richter darüber auskäsen und solches richterlich verkünden)
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Jobcenter fordert Unterhaltspflichtverletzung? - von sorglos - 10-02-2012, 23:14

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