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Jobcenter fordert Unterhaltspflichtverletzung?
#20
(26-01-2012, 20:49)Ibykus schrieb: Da ist für Sanktionen kein Spielraum!
Das sehe ich genauso. Das Gericht schrieb ja:

- Unbeachtlich ist, ob der Titel rechtmäßig ist und abgeändert werden kann. Auf ein Verschulden bei der Ausstellung der Titel kommt es nicht an.

Beim "Verschulden" sind allerdings beide Seiten gemeint.
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RE: Jobcenter fordert Unterhaltspflichtverletzung? - von blue - 26-01-2012, 21:50

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