26-01-2012, 21:50
(26-01-2012, 20:49)Ibykus schrieb: Da ist für Sanktionen kein Spielraum!Das sehe ich genauso. Das Gericht schrieb ja:
- Unbeachtlich ist, ob der Titel rechtmäßig ist und abgeändert werden kann. Auf ein Verschulden bei der Ausstellung der Titel kommt es nicht an.
Beim "Verschulden" sind allerdings beide Seiten gemeint.