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Jobcenter fordert Unterhaltspflichtverletzung?
#19
(26-01-2012, 19:53)sorglos schrieb: @Ibykus
Ok, aber das Paradoxum besteht momentan nur zweitweise, weil ein ja eine vorläufige Regelung im einstweiligen Rechtsschutz ist. Wenn das JobCenter das Hauptsacheverfahren weiter betreibt, dann freuen wir uns darauf.
Es wird vermutlich auch im Hauptsacheverfahren unterliegen.
Denn unwirtschaftliches Verhalten wird man dem Vater nach der mir bekannten (ich beziehe mich auf die von Dir zur Verfügung gestellten) Rechsprchung nicht machen können. Diese höchstrichterliche Rechsprechung ist ja offensichtlich die Grundlage der o.g. Eilentscheidung.

Bei bestehendem Unterhaltstitel ist die Rechtsfolge aus §11b Abs 1 Satz 1 Nr 7 SGB II zwingend.
Darauf, ob der Titel zu Recht besteht, er abgeändert werden könnte oder unter welchen Umständen er zustande gekommen war, kommt es nicht an.

Da ist für Sanktionen kein Spielraum!

sorglos schrieb:Auch Sanktionen muss man gelassen sehen. Die Info "Jobcenter kürzt Vater die Leistungen, weil er seinen Kindern Unterhalt bezahlt" ist ja schon Headline-verdächtig.
Mit Deiner Erlaubnis könnte das bei
Väterwiderstand.de
Unterhaltspflichtverletzung.com
Kindeswohlhandel.de
vermutlich auch bei Chris W.:
Väter-für-Gerechtigkeit.de

die Startseite schmücken.

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RE: Jobcenter fordert Unterhaltspflichtverletzung? - von Ibykus - 26-01-2012, 20:49

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