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Jobcenter fordert Unterhaltspflichtverletzung?
#16
(26-01-2012, 17:17)sorglos schrieb: Dies umso mehr, als dass im konkreten Falle das Jobcenter - zu Recht - darauf verwies, dass es in der Zeit der Familie, als eine paritätische Betreuung bestand, auch keinen Barunterhaltstitel gab.
Meine logische Schlussfolgerung daraus ist, dass ein Vater, der Betreuungsunterhalt zahlt (oder daran gehindert wird), ein grundsätzliches Recht auf Aufstockung und höheres ALGII hat.

Eine "schöne" Verschmelzung von SGB und Familienrecht. Smile

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RE: Jobcenter fordert Unterhaltspflichtverletzung? - von blue - 26-01-2012, 19:07

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