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Jobcenter fordert Unterhaltspflichtverletzung?
#14
Eine andere Frage in diesem Bereich treibt mich um:

Welche HÖHE des titulierten KU ist zugrunde zu legen, ist vertretbar bzw. muß ggf. korrigiert werden.

Gesetzt den Fall ein Vater erwirtschaftet Netto 1600€, Titulierung nach DT oder sogar mehr (Dad liebt seine Kids) in der zweiten Stufe für 2 Kinder. Unter Standardbedingungen ist die BG nach SGB II bedürftig.

Unter diesen Umständen würde ich eine Reduzierung des KU auf das gesetzliche Mindestmaß für richtig halten, aber auch keinesfalls darunter.

Was ist nun, wenn der/die KU-Empfänger(in) dagegen am FG klagt und auf die höhere Stufe nach DT besteht?

Oder Mutter verlangt BU vom Vater. Geht das dann uU in die Freibeträge nach SGB II rein?

Sind diese Kollisionen schon gekärt?




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RE: Jobcenter fordert Unterhaltspflichtverletzung? - von Skipper - 26-01-2012, 17:37

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