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Jobcenter fordert Unterhaltspflichtverletzung?
#13
(26-01-2012, 16:13)Ibykus schrieb: Das ist paradox und ich würde das als Leistungserbringer auch anfechten.

Es läuft darauf hinaus, dass der Staat für Leistungsempfänger grds. den Unterhalt übernehmen muss.
Moment mal, hier machst du dir ja die Sichtweise des Jobcenters zueigen, das auch meint, der Vater würde "den Unterhalt zu Lasten des Grundsicherungsträgers leisten".

Dem kann und will ich nicht folgen.

Der Vater leistet aus seiner Hände Arbeit, also aus mühevollem Einkommen. Der Staat übernimmt nichts, keinen Cent vom Unterhalt. Wenn ein Vater durch die (tatsächliche oder erwarte) Familienrechtssprechung in die Armut geprügelt wird, dann muss der Staat die dadurch verursachte Bedürftigkeit in Form der sozialrechtlichen Ansprüche auf das Existenzminimum einer Familiengemeinschaft wieder ausgleichen.

Ergo: Unterhalt ist Armut per Gesetz. Aber Armut wird per Gesetz behoben.

Wir leben doch in einem sozialen Rechtsstaat, der die Familie schützt. Oder?

Dieses staatliche Verhalten mag für den Außenstehenden paradox erscheinen. Ist es aber nicht wirklich, sondern nur die Differenz aus "fiktivem" und "faktischen" Einkommen zur Deckung des eigenen Lebensbedarfes.

Wenn wir uns also so unglaublich gesetzestreu verhalten, dass der Leistungsträger kotzen muss, dann haben wir nichts anderes getan, als die entstehenden Problem dorthin zurückgespiegelt, wo sie hingehören. In den Verantwortungsbereich des Staates.

Dies umso mehr, als dass im konkreten Falle das Jobcenter - zu Recht - darauf verwies, dass es in der Zeit der Familie, als eine paritätische Betreuung bestand, auch keinen Barunterhaltstitel gab. Jedoch dadurch dass der Staat der Mutter das willkürliche Recht einräumte, die Betreuungsanteile zu verändern, trat automatisch die Rechtsfolge ein, die sich aufgrund der BGH-Hahne-Rechtsprechung hier jeder vorstellen kann. Der Staat hat der Mutter das Recht eingeräumt, die alleinige Barunterhaltspflicht auf den Vater zu verlagern. Also haftet der Staat dafür die Folgen daraus sich anrechnen zu lassen.

# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Jobcenter fordert Unterhaltspflichtverletzung? - von sorglos - 26-01-2012, 17:17

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