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Jobcenter fordert Unterhaltspflichtverletzung?
#12
(26-01-2012, 15:34)sorglos schrieb: Das Jobcenter müsste also nun darlegen, dass Unterhaltszahlung ein unwirtschaftliches Verhalten ist und sie müßte den Vater sanktioniren, d.h. dem Vater Geld wegnehmen, weil er Unterhalt für seine Kinder bezahlt.
Ich hatte das so verstanden, dass dem Leistungsempfänger vorgeworfen wurde, sich wegen seiner Leistungsunfähigkeit nicht um die Beseitigung des Titels bemüht zu haben.
Das Zahlen von Unterhalt ist demnanch (nur) die Folge eines unwirtschaftlichen Verhaltens, das die Behörde in den Nichtbeseitigungsanstrengungen des Vaters sieht.

Das Gericht hat meines Erachtens nur entschieden, dass das JobCenter den titulierten Unterhalt bei der Einkommensberechnung zu berücksichtigen hat, und zwar unabhängig davon, ob dazu ein Rechtsgrund vorliegt oder nicht:
Sozialgericht schrieb:- Diese Unterhaltszahlungen sind, solange der Titel besteht und die Unterhaltszahlungen tatsächlich erfolgen gemäß §11b Abs 1 Satz 1 Nr 7 SGBII zwingendvon den anrechenbaren Einkünften abzusetzen.
- Unbeachtlich ist, ob der Titel rechtmäßig ist und abgeändert werden kann. Auf ein Verschulden bei der Ausstellung der Titel kommt es nicht an.

Auf ein "unwirtschaftliches Verhalten" kommt's insoweit gar nicht an!

Der Leistungsempfänger kann sich "unwirtschaftlich" verhalten wie und solange er will!

Solange der Titel (ob zu Recht oder nicht!) besteht UND er diesen Titel auch tatsächlich bedient, hat das Amt keine Möglichkeit, die darauf erbrachten Leistungen bei der Einkommensbemessung unberücksicht zu lassen.

Das ist paradox und ich würde das als Leistungserbringer auch anfechten.

Es läuft darauf hinaus, dass der Staat für Leistungsempfänger grds. den Unterhalt übernehmen muss.
Das wäre unter verschiedenen Gesichtspunkten sowieso sinnvoll!

Und es würde auch den 170 StGB immer mehr in den Hintergrund schieben ...



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RE: Jobcenter fordert Unterhaltspflichtverletzung? - von Ibykus - 26-01-2012, 16:13

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