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Jobcenter fordert Unterhaltspflichtverletzung?
#11
Zwischenzeitlich hat das Sozialgericht nun mal entschieden:

Zitat:... am XX.Januar beschlossen:

1. Der Antragsgegnerin[Jobcenter] wird im Wege der einstweiligen Anordnung auferlegt, dem [Vater] vorläufig ein um XX Euro monatlich höheres ALGII und dem [Kind1] ein um XX Euro monatlich höheres Sozialgeld und dem [Kind2] ein um XX Euro monatlich höheres Sozialgeld ab 1.Januar 2012 bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens, längsten bis zum Ende des Bewilligungszeitraum zu zahlen.
2. Außergerichtliche Kosten der Antragsteller sind von Antragsgegnerin [Jobcenter] zu erstatten.
(Text leicht verfremdet, zwecks Anonymisierung)

Aus den Gründen:
- Diese Unterhaltszahlungen sind, solange der Titel besteht und die Unterhaltszahlungen tatsächlich erfolgen gemäß §11b Abs 1 Satz 1 Nr 7 SGBII zwingendvon den anrechenbaren Einkünften abzusetzen.
- Unbeachtlich ist, ob der Titel rechtmäßig ist und abgeändert werden kann. Auf ein Verschulden bei der Ausstellung der Titel kommt es nicht an.
- Unwirtschaftliches Verhalten ist nach Maßgabe der Regelungen der §§ 31 ff SGBII zu sanktionieren, jedoch nicht rückwirkend.
- Sollte der Antragsteller weitere, nicht gemeldete (illegale) Einkünfte beziehen .... würde das bei Nachweis durch die Antragsgegnerin zu Erstattungsansrüchen führen können. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass solche "Schwarzeinnahmen" erst zu einer Reduzierung des Leistungsanspruchs führen können würden, wenn sie einen Wert von ca. XXX Euro überstiegen[wegen Freibetragsregelung, die für alle Erwerbseinkünfte greift]. Dafür ist indes nichts ersichtlich und bei Abwägung der Folgen, gerade für den Bedarf der Kinder, ist ein Anordnungsanspruch anzunehmen.
- Weil nach Überzeugung der Kammer sehr starke Anordnungsansprüche der Antragsteller bestehen, sind die Anforderungen an den Anordnungsgrund sehr gering.
- Kostenentscheidung ergeht nach §193 SGG. Sie berücksichtigt den vollständigen Erfolg der Rechtsverfolgung.


Nun sind wir mal auf die weitere Vorgehensweise des Jobcenters gespannt. Da es keine Schwarzeinnahmen gibt, können diese nicht dargelegt werden. Die o.g. Mitwirkungsaufforderung ist ja noch im Raum. Es könnte ja auch mal Arbeit anbieten, anstatt Drohungen. Aber über Arbeit machen die sich in dem Amt nicht wirklich nen Kopf.

Das Jobcenter müsste also nun darlegen, dass Unterhaltszahlung ein unwirtschaftliches Verhalten ist und sie müßte den Vater sanktioniren, d.h. dem Vater Geld wegnehmen, weil er Unterhalt für seine Kinder bezahlt.
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# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Jobcenter fordert Unterhaltspflichtverletzung? - von sorglos - 26-01-2012, 15:34

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