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Jobcenter fordert Unterhaltspflichtverletzung?
#8
Zwischenzeitlich hat sich die Widerspruchstelle des Jobcenters zu einer Erwiderung im ER-Verfahren hinreisen lassen. Die Vier-Tage-Frist haben sie peinlich eingehalt, aber anerkennen wollen sie wohl nicht:

Zitat:Soweit der Antragsteller erklärt, es sei der Bedarf wegen der Nichtberücksichtigung des Unterhaltstitels nicht gedeckt, ist erneut daruf hinzuweisen, dass der Antragsteller diesen Zustand eigenständig durch ein Unterhaltsanerkenntnis trotz fehlender Leistungsfähigkeit herbeigeführt hat.

Da stellt sich doch einfach mal die Frage, ob ein Jobcenter eine "geeignete Behörde" im Sinne des Gesetzes ist zu Feststellung einer "unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit"?

Dann wird noch auf etliche Seiten rumgelabert, warum der Vater so fahrlässig den Unterhaltstitel beim JA gemacht hat, dass er der Klageandrohung von dem Mutti-Anwalt nicht ausreichend entgegengetreten sei, dass der Vater gar nicht geprüft habe, ob seine Kinder überhaupt unterhaltsbedürftig seien, usw. ....Und der Knaller: Bei einer Klage wäre es wohl nicht zu einem Unterhaltstitel gekommen.

Der Vater hat dann zu diesen Ausführungen des Jobcenrters noch einen Kommentar ans Gericht - Zweizeiler - geschickt:

Zitat:Ich halte an der Klage und der Rechtsauffassung in den richterlichen Hinweisesen fest. Die Ausführungen des Jobcenters halte ich für in der Sache unbeachtlich und nicht entscheidungserheblich.
MFG. Der Papa

Fast zeitgleich hat der Vater auch schon wieder ein neues Schreiben von der Leistungsabteilung des gleichen Hauses erhalten. Man kann nun schon an den Formulierungen erkennen, dass sie sich inzwischen ein wenig ins Familienrecht eingelesen haben:

Zitat:Unter Androhung einer Leistungskürzung-/verweigerung bei Unterlassung der Mitwirkungspflicht, wird nun gefordert:

Sie werden aufgefordert, bis zum XX.XX [Termin in drei Wochen] folgende Unterlagen einzureichen:

- Nachweis der geänderten Unterhaltstitel mit Zustimmung der Kindesmutter oder den Nachweis der Einrreichung einer Abänderungsklage.

Der Vater hat daraufhin umgehend
- (mit erwartbarem Ergebnis) die Kindesmutter um ihre freundliche Zustimmung zum Ansinnen des Amtes gebeten
- Sofort dem Amt einen formlosen Antrag auf Kostenübernahme des Mehrbedarfs bzgl. der gesamten Verfahrenskosten eines solchen Abänderungsverfahrens gestellt. Begründung: Mein Bedarf ist nicht gedeckt, also habe ich für sowas schon gleich gar keine Mittel übrig....



(07-01-2012, 15:29)Petrus schrieb: Wenn keine Unterhaltspflicht besteht, sind die Titel auf den Zeitpunkt der Antragstellung zu annullieren. ( <- Theorie )
Einen solchen Antrag an das Jugendamt, das die Titel im letzten Sommer ausgestellt hat, hat der Vater natürlich auch gestellt:

Zitat:Sg. Jugendamt
Ich beantrage die sofortige Herabsetzung oder Aufhebung der Titel. Hilfsweise beantrage ich die Annulierung, da das Jobcenter der Auffassung ist, diese Titel seien rechtswidrig erstellt worden, weil keine gestzliche Unterhaltspflicht bestand.

Daraufhin schrieb ihm das Jugendamt einen Brief:
Zitat:Wir bitten um Terminvereinbarung und persönliche Rücksprache zu den Sprechzeiten, da wir ihren Antrag nicht verstehen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Jobcenter fordert Unterhaltspflichtverletzung? - von sorglos - 19-01-2012, 18:06

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