Themabewertung:
  • 2 Bewertung(en) - 4.5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Jobcenter fordert Unterhaltspflichtverletzung?
#6
Daß der Unterhaltsanspruch der Kinder auf die Arge übergeht, wenn diese ggü dem Unterhaltsverpflichteten Leistungen zu erbringen hat, kann ich nur mit Nichtwissen so hinnehmen. In dieses Rechtsgebiet muss ich mich immer erst mühsam (und auch ein bischen widerwillig) einlesen, um mitreden zu können.

Eine Nötigung -die aber rechtlich nicht vorliegt- kommt mir allerdings unabhängig von besagtem Forderungsübergang auch immer als erstes in den Sinn. Und ich habe eine Nötigungsanzeige -neben gleichzeitigen Dienstaufsichtsbeschwerden (es ging dort immer eine Etage hinauf ..) auch schon einmal bis zum GenStAnwalt getragen, der -das muss man anerkennenswert bemerken- sich sehr intensiv damit auseinander gesetzt hatte und gewisse Zweifel erst durch Nachfragen ausräumen konnte.

Gefallen lassen darf man sich ein solches Verhalten der Arge aber keinesfalls. Sie erlauben sich diese Frechheiten nur, weil sie in wenigsten 90% der Fälle keinen Widerstand erwarten müssen.

Das aber läßt sich relativ leicht ändern Wink

Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Jobcenter fordert Unterhaltspflichtverletzung? - von Ibykus - 08-01-2012, 15:58

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 3 Gast/Gäste