Themabewertung:
  • 2 Bewertung(en) - 4.5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Jobcenter fordert Unterhaltspflichtverletzung?
#2
Alles auf einmal.
Änderungsklage mit einer Kopie dieses Schriebs.
EA auf Aussetzung der Vollstreckung und KU-Zahlung vorerst einstellen.
Davon wiederum eine Kopie an die Arge, mit der Aufforderung, das Ergebnis der Änderungsklage abzuwarten und solange weiter zu bezahlen.
Bei Ablehnung des Antrags durch die Arge, Nachtrag auf Aussetzung der Vollstreckung, wiederum mit Kopie der Arge-Ablehnung.
Das alles natürlich auf VKH mit Anwaltshilfe.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Jobcenter fordert Unterhaltspflichtverletzung? - von beppo - 07-01-2012, 15:27

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste