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Jobcenter fordert Unterhaltspflichtverletzung?
Aus gegebenem Anlass des Väter-Basching von Gabriel, Mass und Schwesig werde ich jetzt doch mal endlich an diese Geschichte das allerletzte Kapitel fertigschreiben:

Wie in #110 erwähnt, waren jetzt noch die angemahnten Anwalts- und Gerichtskosten aus dem vom Jobcenter rechtswidrig erzwungenen KU-Abänderungsverfahren offen.

Zunächst erfolgte ein richterlicher Hinweis des SG:

Zitat:In dem Rechtsstreit Papa ./. Jobcenter weise ich darauf hin, dass hier eine Kostenerstattung von Gerichtskosten zur Herstellung eines rechtmäßigen Zustandes im Sozialrechtsverhältnis zu erfolgen haben dürfte. Nach meiner Einschätzung dürfte der Kläger hier schon nicht zur gerichtlichen Geltendmachung einer Unterhaltstitelabänderung aufzufordern gewesen sein, § 11b Absatz1 Satz 1 Nr 7 SGBII (Geiger in LPK-SGBII, 4.Aufl. 2011, Rn22). Insbesondere bei der Aufforderung zur Selbsthilfe war die Zumutbarkeit unter Berücksichtigung eines kostenträchtigen Gerichtsverfahrens zu beachten und ggf. von vornherein die Kostenübernahme zu erklären. Dies dürfte hier umso mehr gelten als der Kläger vor Klage(Antrags-)rücknahme mit der eintretenden Kostenfolge die Beratung des Beklagten in Anspruch genommen hat (vgl. u.a. Brühl/Schoch in LPK-SGBII, §9 Rn 18).

Ich rege daher die Prüfung der Abgabe eines Anerkenntisses an.

gez.
RichterIn

Aber wie man die Jobcenter so kennt, blieb auch dieses renitent und lernunfähig.
So kam es, wie es kommen musste: Das Jobcenter wurde zur kompletten Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten verurteilt.

Erfahren haben wir das zuerst aus dem Anwaltsbüro. Das Jobcenter ließ sich noch Wochen Zeit mit dem Kostenübernahmebescheid.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Jobcenter fordert Unterhaltspflichtverletzung? - von sorglos - 13-08-2016, 01:20

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