26-02-2013, 11:10
(26-02-2013, 01:36)Absurdistan schrieb: Mich würde auch mal interressieren wie solche Studien die Rechtsprechung verändert wenn in den Beschlüssen was steht z.B. von einem Lebensmittelpunkt und einer Hauptbezugsperson.Überhaupt nicht.
Es bleibt dem Richter überlassen, ob er gewillt ist, solche Studien überhaupt zur Kenntnis zu nehmen. Auch Verfahrenspfleger oder gar JA-MA sind gegenüber solch Teufelszeugs nicht unbedingt aufgeschlossen.
Es ist vielmehr so, dass noch immer die meisten staatlichen Institutionen und Helfer davon ausgehen, dass ein Kind ein zu Hause braucht und "ständiges hin und her" dem Kind in seiner Persönlichkeitsentwicklung schaden würde.
Ganz abgesehen vom Gerüst des Unterhaltsrecht, welches anderenfalls in sich zusammenfallen würde ...
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel