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Studien und Erfahrungen zum Wechselmodell
#36
(02-11-2013, 12:35)sorglos schrieb: Diese Rechtsnwältin Prof-Scheiwe erscheint zwar in jeder Hinsicht angewidert von einem Wechselmodell.

Ich finde, dass sie einen halbwegs brauchbaren Beitrag zur Diskussion über die Ausgestaltung von Wechselmodellen geleistet hat. Zwar (wieder mal) nur auf juristischer Ebene und wohl eher unfreiwillig, aber auch mit berechtigten kritischen Fragen dazu.
Die DüTab z.B. wird von Frau Prof.in Scheiwe aufgrund derer Intransparenz scharf kritisiert. Auch hat sie Probleme mit der Vegleichbarkeit von Vorgaben und Entscheidungen in Familienrecht und Sozialrecht.

Einige Aussagen habe ich nicht nachvollziehen können, darunter die, dass es wohl von Gesetzesseite keine generellen Betreuungsvorteile nach Geschlecht mehr gäbe. Mit Bezug auf §§ 1606, 1626 BGB mag diese Vermutung ja noch nachvollziehbar sein, wenn ich mir aber § 1615l BGB so anschaue, hinterlässt dieser bei mir einen ganz anderen Eindruck. Tja, und wenn sich die als Schülerin durchschnittlich besser benotete und als Frau besser ausgebildete Mutter dazu entschließt das Kind allein zu betreuen? ...

Um wie viel das Residenzmodell nun kostengünstiger sei, als das Doppelresidenzmodell, habe ich dem Beitrag nicht entnehmen können. Es ist teurer. Punkt. So häufig wie dort erwähnt muss wohl was dran sein? Rolleyes Bis zur Vorlage eines vollständigen Nachweises hierzu (und zwar zu allen denkbaren Konstellationen, von arm bis reich) halte ich dies für eine bloße Behauptung. Es gibt nur hier nur die Ausnahmen: Umgangsboykott, bzw. Ablehnung von Seiten des Kindes und nichtbetreuenden Elternteils, sowie Umgangswahrnehmung im Haushalt des betreuenden Elternteils (was hoffentlich beides nicht hintergründiges Ansinnen von ihr sein wird?). Das von ihr angeführte Wägelchen mit Schreibtisch und gefülltem Kleiderschrank sollte wohl eher zum Schmunzeln einladen und nicht ernsthaft so gemeint sein?!

Da ihr Beitrag "Kindesunterhalt und Wechselmodell", in "Forum Familienrecht 7+8/2013, S. S. 280-289", erschien, schätze ich mal, dass sie die Tonnen schwere Monografie von Hildegund Sünderhauf knapp verpasst hatte (oder verpassen wollte, denn die Vorankündigung dürfte zu dem Zeitpunkt bereits in Fachkreisen die Runde gemacht haben?).
Insoweit sind einige ihrer Aussagen zu "...liegt nichts drüber vor" bereits jetzt wieder hinfällig.

Dass sie in diesem Forum (trotz erteiltem Hausverbot für JuristInnen) mitliest, bedeutet zumindest, dass sie sich auch mit anderen Meinungen befasst. Und wenn ich mir den von ihr ausgewählten Beitrag so ansehe, finde auch ich den (mittlerweile) diskussionswürdig.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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