28-12-2011, 12:05
Haftbefehle oder Verurteilungen erneuern sich nicht, sonst gäbe es nie eine Verjährung. Wenn du aber beispielsweise im sechsten Jahr zurückkommst, ist der alte Haftbefehl zwar weg, aber du kannst von Neuem angeklagt werden, schliesslich hast du in jüngster Vergangenheit ebenfalls nichts bezahlt. Und da ist noch nichts verjährt.
Ob etwas gegen dich vorliegt, ist aus dem Bundeszentralregister zu ersehen. Darüber findest du hier im Forum und bei google genügend. Einfach zurückkommen, wenn alles erloschen ist und fertig.
Ob etwas gegen dich vorliegt, ist aus dem Bundeszentralregister zu ersehen. Darüber findest du hier im Forum und bei google genügend. Einfach zurückkommen, wenn alles erloschen ist und fertig.