27-12-2011, 08:06
Kannst du auch machen, aber hier ist schon ein paar Mal gepostet worden, das dann ein Haftbefehl erlassen wird (ohne Verhandlung) und dieser dann erst in 10 Jahren verjaehrt.
Da gibts sogar noch einen Tipp: Wer im Ausland ist und kein Geld hat, der kann dies dem Gericht mitteilen. Dieser muss das die Reisekosten tragen wenn der Angeklagte ohne finanzielle Mittel ist um der Verhandlung beizuwohnen.
Risiko: Wenn man danach zu einer Haftstrafe verurteilt werden wuerde (also ohne Bewaehrung), besteht die Moeglichkeit, das man sofortigen Haftantritt anordnet wegen Fluchtgefahr.
Jetzt muss man halt abwaegen, was man tut.
Wenn man nicht hingehen will, kann man das machen, man sollte sich aber zum Gerichtstermin nicht mehr in Deutschland aufhalten. Danach 10 Jahre warten und das Ganze ist verjaehrt.
Hingehen und Urteil abholen, dann ins Ausland, nach 5 Jahren alles verjaehrt.
gleichgesinnter
Da gibts sogar noch einen Tipp: Wer im Ausland ist und kein Geld hat, der kann dies dem Gericht mitteilen. Dieser muss das die Reisekosten tragen wenn der Angeklagte ohne finanzielle Mittel ist um der Verhandlung beizuwohnen.
Risiko: Wenn man danach zu einer Haftstrafe verurteilt werden wuerde (also ohne Bewaehrung), besteht die Moeglichkeit, das man sofortigen Haftantritt anordnet wegen Fluchtgefahr.
Jetzt muss man halt abwaegen, was man tut.
Wenn man nicht hingehen will, kann man das machen, man sollte sich aber zum Gerichtstermin nicht mehr in Deutschland aufhalten. Danach 10 Jahre warten und das Ganze ist verjaehrt.
Hingehen und Urteil abholen, dann ins Ausland, nach 5 Jahren alles verjaehrt.
gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum