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Wer kann mir helfen wegen einer Verhandlung.
#12
(27-12-2011, 00:48)gleichgesinnter schrieb: Klar und deutlich:

Hingehen, Urteil abholen, dann die Biege machen und nach 5 Jahren ist die Show vorbei.

Tage im Knast: 0

Nur zur Info: Beim 170er (auch wenn verurteilt) gibt es keinen internationalen Haftbefehl und auch keinen EU Haftbefehl.

gleichgesinnter

Und wenn man nicht hingeht und das Urteil abholt?
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RE: Wer kann mir helfen wegen einer Verhandlung. - von haraldfrank - 27-12-2011, 02:40

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