19-12-2011, 12:00
(19-12-2011, 11:50)Camper1955 schrieb: Und genau dass würde ich anstelle des TS notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht unter Verweis auf den § 6 des GG durchboxen versuchen.
Was nichts an den juristischen Realitäten der Gegenwart hier und heute ändert. An einer Diskussion über den wahrscheinlichen Verlauf eines solchen Vorhabens ist der Threaderöffner vermutlich nicht interessiert, für ihn gehts jetzt um Forderungen des gegnerischen Anwalts und vielleicht ein baldiges Verfahren vor einem Amtsgericht.
Zitat:Mir selbst bleib es überlassen, wieviel Wohnraum ich benötige, um meinem Kind und mir ein einkommensangemessenes Wohnen zu ermöglichen.
Stimmt. Ebenso bleibt es dir überlassen, wie du das finanzierst. Jedenfalls nicht dadurch, dass du den Unterhalt entsprechend zusammenstreichen darfst.