18-12-2011, 15:08
@Eifelaner
Stimmt nicht. 250 € KU ist bei einem Kind das 4 Monate alt ist schon mehr als Stufe 2.
Das wäre für mich dann ein Fall für den BGH oder das Bundesverfassungsgericht.
Ich brauch schon deshalb eine größere Wohnung, weil ich mein Kind an den Umgangstagen nicht in der Badewanne schlafen lassen will.
lg
Camper
Zitat:Deswegen wird im vorliegenden Fall nur KU nach der 1. Einkommensstufe berechnet.
Stimmt nicht. 250 € KU ist bei einem Kind das 4 Monate alt ist schon mehr als Stufe 2.
Zitat:Natürlich nicht. Aber der Pflichtige kann genaussowenig verlangen, dass seine erhöhten Wohnkosten unterhaltsrechtlich anerkannt werden. Da wären wir wieder bei der allseits beliebten richterlichen Einzelfallentscheidung unter Billigkeitserwägungen.
Das wäre für mich dann ein Fall für den BGH oder das Bundesverfassungsgericht.
Ich brauch schon deshalb eine größere Wohnung, weil ich mein Kind an den Umgangstagen nicht in der Badewanne schlafen lassen will.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.