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Umgangsverfahren verlängern sich 2012 um mindestens drei Monate
#18
dann hast Du ja noch mehr Zutrauen in unsere Rechtsprechung als ich!

Ich denke nicht, dass unter den die Rechtsfolge (Entschädigung) einschränkenden Tatbestandsmerkmalen ein bemerkenswerter Geldfluss stattfinden wird.

Überlange Verfahren lassen sich nur vermeiden, wenn die Justiz sich verfassungstreu verhält.
Oder wenn man andere Entscheidungsträger als die Justiz selbst darüber befinden läßt, ob Frau Richterin oder Herr Richter schlampt oder schludert.

Dafür wäre ich gerne bereit, einen eigenen Apparat (Behörde oder sonstigen Prüfungsausschuss) einzurichten.

Übrigens spricht der Wortlaut des Gesetzes schon gegen eine Beschleunigungsabsicht: Die Verfahren müssen nämlich lt. § 198 Abs. II "unangemessen lange gedauert haben" (ich lese da einen Plusquamperfekt).

Ich wäre sehr überrascht, wenn wegen dieses Gesetzes in unseren Angelegenheiten auch nur ein Cent fließen würde.

Besser ist 'Klare Kante': kein Sorgerecht - kein Unterhalt! Basta.

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RE: Umgangsverfahren verlängern sich 2012 um mindestens drei Monate - von Ibykus - 22-12-2011, 16:33

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