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OLG Karlsruhe: Lügen, Umgangsverweigerung und Körperverletzungen – keine Verwirkung
#1
Urteil des OLG Karlsruhe vom 24.05.2011 (Az.: 18 UF 165/09)

Leider kein Volltext, das OLG Karlsruhe veröffentlicht traditionell nur sehr wenig. Denen graut es offenbar von ihren eigenen Urteilen, die braucht das dumme Volk gar nicht zu wissen. Familienrechtszeitung 2011 S. 1800, Bespechung: http://anonym.to/?http://www.unterhalt24...terhaltes/

Das OLG Karlsruhe gibts uns schriftlich:

- Die Unterhaltskassiererin darf beliebig über ihr Einkommen lügen: Keine Auswirkungen auf ihren Unterhalt.
- Die Unterhaltskassiererin darf dem Pflichtigen eine Körperverletzung zufügen und ihn beliebig beleidigen: Keine Auswirkungen auf ihren Unterhalt.
- Die Unterhaltskassiererin darf den Umgang mit dem gemeinsamen Kind blockieren: Keine Auswirkungen auf ihren Unterhalt.
- Die Unterhaltskassiererin darf sich allen Verpflichtungen aus dem gemeinsamen Sorgerecht verweigern: Keine Auswirkungen auf ihren Unterhalt.
- Die Unterhaltskassiererin darf gerichtliche Beschlüsse über Verpflichtungen gegenüber dem Vater komplett ignorieren: Keine Auswirkungen auf ihren Unterhalt.

All dies seien keine "schweren" Verfehlung, die eine Unterhaltsverwirkung oder auch nur Verminderung bedingen könnten.

Vielen Dank, liebe Richterinnen und Richter aus Karlsruhe. Selten bekamen wir ein Urteil geliefert, das uns in so grosser Klarheit und epischer Breite Rechte (alle), Pflichten (null) und Wesen (Maximierung um jeden Preis) des Betreuungsunterhalts ausführt. Wegweisend.
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OLG Karlsruhe: Lügen, Umgangsverweigerung und Körperverletzungen – keine Verwirkung - von p__ - 05-12-2011, 18:50

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