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aus Altergründen überforderter Alleinerziehender
#21
Ich versuch´s nochmal etwas konstruktiver, wenn auch als absoluter Laie auf diesem Gebiet.

1. Den RA in den Wind schießen, wenn der meint, dass man da nichts machen kann.
2. Eine Familienberatungsstelle oder freie Jugendhilfeeinrichtung aufsuchen und die Möglichkeiten erfragen,
3. ggf. schriftlich an das JA wenden und um Hilfe bitten, Eingang bestätigen lassen.

Das SGB VIII bildet wohl die Grundlage der zu treffenden Maßnahme(n).
Der §1 (2), kommt mir bekannt vor (siehe: Artikel 6 (2), GG).
Ich fand den §14 angemessen, um die gewünschte Hilfe für diesen Fall zu begründen.
Nachtrag: Bitte aucgh die Schule über die eingeleiteten Schritte informieren und dort Personen angeben, die mit den Fall begleiten.
Die sollen bitteschön zusammen arbeiten (was offenbar nicht immer gegeben ist).
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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RE: aus Altergründen überforderter Alleinerziehender - von Bluter - 30-11-2011, 18:30

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