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Auskunftspflicht JuAmt
#30
(24-11-2011, 09:39)Skipper schrieb: Der Selbstbehalt ist aber doch hinfällig, wenn der Mindestunterhalt nicht (regelmäßig) gezahlt wird?! (...)
Umgekehrt. Der Mindestunterhalt wird eingekürzt, wenn der Selbstbehalt berührt wird. So sollte es sein.


[/quote]

Was ist das denn für eine Aussage? So "sollte" es sein? Von mir aus - hilft aber nicht weiter, denn unter den soeben vom Kobold geschilderten Rahmenbedingungen IST es nicht so.
Fakt ist, er hat den Mindestunterhalt nicht gezahlt und zahlt ihn derzeit auch nicht.
Die Frage wovon er denn seinen Lebensunterhalt bestritten habe usw zeigt ganz klar die Marschrichtung des Beistandes auf: Fiktivgeldkeule.
Und ich verwette meinen Ar***, dass hier genau nach meinem o.g. Statement verfahren wird, wenn er nicht schnellstens den titulierten Mindestunterhalt leistet. Tut er das, kommt noch was an Gemaule von wegen, wie er denn denkt, die UH-Schulden zu begleichen. Und man wird ihm die ESt-Erstattungen ohne Federlesens wegpfänden oder verrechnen, je nachdem, ob er bei der Landeskasse noch UVG-Schulden hat oder nicht.

Schon wieder umziehen? Da ist einer, der rumzappelt und macht, was er kann, er findet endlich einen Job, eine Wohnung und sieht ein wenig Land am Horizont, dann kommt das JA und versucht ihm einen Knüppel zwischen die Beine zu werfen - und hier bekommt er den Rat wieder zu seinen Kindern zu ziehen und alles hinzuschmeissen, was er gerade so hoffnungsvoll anschaut. Toooollllll Dodgy

Die Frage nach der Wohnungsgröße ist, wenn überhaupt, ganz einfach zu beantworten: Das sind zu 2/3 Räume, die derzeit nicht als Wohnraum nutzbar sind. Sie werden aber in Absprache mit dem Vermieter zu solchen renoviert, wenn denn die Kids regelmäßig (wieder) zu Besuch kommen.
man wohn derzeit auf knapp 40qm in Wohn- Schlafzimmer mit Küche und Toilette. Ende.
Prinzipiell würde ich diese Frage aber ganz einfach überlesen - wenn denn der Mindestunterhalt fließt.

Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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