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Auskunftspflicht JuAmt
#27
2. "von nun an Zahlung von KU in Höhe der von der Scheidungsanwältin der KM ermittelten..."
Das tut man nie ohne selbst nachzurechnen.

3."(kurios: die Beurkundungsstelle, bei welcher ich die Urkunden ausstellen ließ, riet mir dringend von diesem Vorgehen ab - heute weiß ich, warum)"
Von was genau riet sie ab?
Vom Titel?

4. "Es läuft alles wie gehabt - die Titel kommen nicht zur Anwendung und meine Überweißungen orientieren sich am Bedarf und meinen Möglichkeiten, unterschreiten jedoch nie einen vereinbarten Mindestsatz."
Alles was du zuwenig bezahlst, läuft als Schulden auf.
Alles was du zuviel bezahlst ist verloren.

5. "Ich verliere meinen Job - Unterhaltsvorschuß via Beistandschaft wird beantragt und ausbezahlt (in diesem Zuge natürlich auch mein nichtvorhandenes Einkommen geprüft)"
Hier musst du aktiv werden und den Titel ändern lassen.
Auch wenn das nicht einfach ist.
Aufstockendes H4 beantragen.

7."Ich bezahle freiwillig, was ich kann - das ist dem Beistand jedoch zu wenig und mein Gehalt wird ohne weitere Rücksprache mit mir oder der KM gepfändet - Selbstbehalt: 850€"
P-Konto beantragen. H4!

8. "Nach 10 Monaten gebe ich auf - allein die Fahrtkosten zum Job betragen 100€ monatl. - soviel wie ein Ticket um die Kinder am WE zu holen, was nun nichtmehr möglich ist - kein Geld (Miete: 500€ mit allem)"
H4!

9. "Ich schlage mich mit Spenden von Freunden und Familie und kleinen Hilfsjobs durch, leiste zwei Offenbarungseide und bin offiziell pleite"
H4!

11. "Finde Job 300Km weiter weg. Finde nach 3 monatiger Suche bezahlbare Wohnung, weit unter Mietspiegel, direkt neben Arbeitsplatz und mit Raum für die Kinder, die ich in den vergangenen 1,5 Jahren genau 4 mal gesehen habe (keinerlei Unterstützung in dieser Hinsicht von der KM - ich bezahle die Besuche stets in voller Höhe selbst)"
Mietspiegel wird ja immer pro m² ausgedrückt.
Damit kann die Wohnung zwar relativ günstig aber trotzdem absolut zu teuer sein.
Zumindest für H4.

13. "Das nun zuständige JuAmt (Beistand) erhält die Unterlagen nebst Titeln vom bisher zuständigen JuAmt und nimmt seine Arbeit auf, indem es erstmal meine wirtschaftliche Situation prüft: 11 Tage nachdem ich am neuen Ort angekommen bin, die Farbe an den Wänden ist noch nicht trocken, bekomme ich an die neue Anschrift Post: der altbekannte Fragebogen."
Auch wenn sich fordenden Personen dauernd ändern rechtfertigt das keinen neuen Auskunftsanspruch.
Öfter als alle 2 Jahre darf nur ausnahmsweise Auskunft verlangt werden. Allerdings ist der neue Job so eine.

14. "Ich fülle aus und weiße nach was möglich ist (nicht viel - hatte ja kein nachweißbares Einkommen in den vergangenen 12 Monaten)"
Formulare ausfüllen ist keine Pflicht und keine gute Idee.

15. "Ich werde (mein die Situation der letzten 12 Monate erklärendes Schreiben ignorierend) aufgefordert, nachzuweißen, wovon ich bislang gelebt habe und zu begründen, wofür ich eine 123m² Wohnung benötige - nicht die Miethöhe (weit unter Mietspiegel, was dem Hernn Beistand bekannt wäre, hätten sie meine Nachweiße und mein Schreiben gründlich gelesen) wird angefragt, sondern die Größe.
Ich denke, dass es auch noch einigen Terz geben wird, wegen der fehlenden Einkommensnachweiße, die ich ja nicht erbringen kann."

Auf der Suche nach Gründen, den Unterhalt zu senken dürfen sie gerne fragen.
Wenn du nicht der Meinung bist, dass sie Antworten zu deinen Gunsten suchen, solltest du auch nicht antworten.
Oder noch genauer:
Solange es einen Titel gibt, solltest du nichts dergleichen beantworten, es sei denn, er gibt dir den zu hohen Titel wieder.

"Aber was bitte, hat das alles mit dem Errechnen der aktuellen KU zu tun???????
Nichts!!! Dafür wird am Ende doch ohnehin nur mein Gehalt hergenommen und ohne Rücksicht auf Verluste bis zum Selbstbehalt KU eingefordert - völlig wurscht ob ich die Bude nun benötige oder nicht. Dass ich alleine dort lebe geht sowieso eindeutig aus meinen Angaben zu meiner wirtschaftl. Situation hervor - wozu also diese Frage?
(Tatsache ist, verliere ich die Bude, verliere ich den Job...das hat was mit der Erreichbarkeit der Arbeitsstelle zu tun - aber das kratzt doch keinen Beistand - hatte es ja auch bei der Gehaltspfändung schon Jahre vorher nicht)"
Lass dir das von deinem Chef schriftlich geben.

"Wie wir alle wissen, geht es eigentlich um etwas völlig anderes - und das hat mit dem JuAmt oder sonst einer Behörde nichts zu tun sondern nur mit mir und der KM"
Falsch! Die KM hat Hunger aber die Behörden liefern die Zähne.
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Auskunftspflicht JuAmt - von Kobold - 23-11-2011, 11:21
RE: Auskunftspflicht JuAmt - von beppo - 23-11-2011, 12:02
RE: Auskunftspflicht JuAmt - von Kobold - 23-11-2011, 12:34
RE: Auskunftspflicht JuAmt - von beppo - 23-11-2011, 13:06
RE: Auskunftspflicht JuAmt - von karlma - 23-11-2011, 13:31
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RE: Auskunftspflicht JuAmt - von wackelpudding - 23-11-2011, 15:14
RE: Auskunftspflicht JuAmt - von Skipper - 23-11-2011, 15:30
RE: Auskunftspflicht JuAmt - von Skipper - 23-11-2011, 16:32
RE: Auskunftspflicht JuAmt - von wackelpudding - 23-11-2011, 16:52
RE: Auskunftspflicht JuAmt - von karlma - 23-11-2011, 16:54
RE: Auskunftspflicht JuAmt - von p__ - 23-11-2011, 20:58
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RE: Auskunftspflicht JuAmt - von p__ - 23-11-2011, 23:11
RE: Auskunftspflicht JuAmt - von vorsichtiger - 24-11-2011, 07:28
RE: Auskunftspflicht JuAmt - von Skipper - 24-11-2011, 09:39
RE: Auskunftspflicht JuAmt - von vorsichtiger - 24-11-2011, 14:02
RE: Auskunftspflicht JuAmt - von p__ - 24-11-2011, 14:33
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RE: Auskunftspflicht JuAmt - von Kobold - 24-11-2011, 10:07
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RE: Auskunftspflicht JuAmt - von Kobold - 26-11-2011, 16:01

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