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Auskunftspflicht JuAmt
#6
Hallo Beppo,

vielen Dank für Dein Interesse...die Geschichte ist im Prinzip ganz simpel:

das mit dem JA-Wechsel hat schon seine Richtigkeit, da meine Kinder ebenfalls zum gleichen Zeitpunkt wie ich umgezogen sind (wie gesagt:Zufall).
Die KM hat die Unterhaltstitel (die vor Jahren von mir erpresst wurden) vom bisher zuständigen JA (Beistand) an das nun zuständige JA (Beistand) überweißen lassen, erneut die Beistandschaft beantragt und den neuen Beistand vom JA darüber in Kenntniss gesetzt, dass der KV (ich) umgezogen ist und eine neue Arbeitsstelle angetreten hat - soweit, so richtig - hätte sie das nicht getan, hätte ich das tun müßen!
Logischerweiße möchte das JA, welches nun für die Kinder zuständig ist, von mir wissen, was ich denn neuerdings verdiene - und wie die das halt so machen, schicken sie das komplette Auskunftsformular mit all den Aufforderungen diverse Nachweiße zu liefern. Das habe ich auch alles geliefert und beantwortet - nur kam nun eben die Nachfrage vom (neuen)JA, weshalb meine Bude so groß sein muß. Was hat das mit der Berechnung des KU zu tun?
Die Kinder sind 9, 11 und 18 und ihre Mutter bereits wieder verheiratet - es geht als nur um die Berechnung der (Kinder)Unterhaltshöhe - und die Frage, was darf das JA diesbezüglich für Informationen abfragen - sonst erstmal nix.

Ich habe bislang übrigens das bezahlt, was möglich war - mal war's mehr, als vom JA berechnet, mal war's weniger...das hat aber alles nix mit der Sache hier zu tun!
Die Frage ist schlicht, bin ich gesetzl. dazu verpflichtet auf diese Frage zu antworten?
Was taktische und/oder andere Erwägungen betrifft - das ist dann was anderes!
Ich will nur wissen, ob das JA mir einen Paragraphen um die Ohren haut, der mich dazu zwingt auf diese irrelevante und private Frage eine Antwort zu geben.




(23-11-2011, 13:31)karlma schrieb:
(23-11-2011, 11:21)Kobold schrieb: Bin ich (gesetzlich) verpflichtet, dies tatsächlich zu begründen?

Um Deine Frage zu beantworten: dem Jugendamt gegenüber NEIN.

Eventuelle unliebsame Rechtsfolgen sind nicht auszuschließen.

Aber die Antwort hilft wohl wenig. Deswegen die Nachfragen nach Kontext!

Doch - die Antwort hilft mir durchaus weiter! Ich mag einfach nicht Hugoles mit mir machen lassen - dazu ist es aber von Vorteil, wenn man die Regeln kennt und in diesem Fall war ich mir nicht sicher...und danke wegen der Warnung bezgl. der unliebsamen Rechtsfolgen...das macht mir wenig Kummer - obwohl ich nicht weiß, was für Rechtsfolgen es haben soll, wenn ich das JA darauf hinweiße, dass ich zu dieser Auskunft nicht verpflichtet bin.
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Auskunftspflicht JuAmt - von Kobold - 23-11-2011, 11:21
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