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Richtiges Verhalten in Bezug auf Unterhaltsvorschuss
#38
(21-10-2011, 08:31)Austriake schrieb: @ trefad

Ich meine, Du bist da ganz schön gefährlich unterwegs. Du zahlst Kindesunterhalt an die Ex, diese verschweigt dies gegenüber der Unterhaltsvorschusskasse und kassiert doppelt. Illegalerweise, aber trotzdem.

Wenn ich das nicht überlesen habe, wurde das Alter des Kindes bisher nicht genannt.

Der TS zahlt jedoch 334,-€ Unterhalt. Das ist genau der Betrag aus der 1. Einkommensstufe vür ein Kind ab 12.

In diesem Fall bestünde sowieso kein Anspruch mehr auf einen Unterhaltsvorschuss.

Außerdem schreib der TS zu Beginn irgendwo, dass die Beistandschaft beendet wurde. Eine Beistandschaft ist jedoch, woweit ich weiß, Voraussetzung für UVG.

Daher sollten diese Fragen erst einmal geklärt werden, bevor hier weiter spekuliert wird.

Gruß!

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RE: Richtiges Verhalten in Bezug auf Unterhaltsvorschuss - von Eifelaner - 21-10-2011, 15:09

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