Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Richtiges Verhalten in Bezug auf Unterhaltsvorschuss
#26
@sorglos
Zitat:@camper
Nochmal bereinigen? das wurde oben schon gefragt. Und wo er wohnt ist für die Frage völlig unerheblich.

Ich bin mir nicht sicher, ob der TS den Unterschied zwischen Nettoeinkommen und bereinigtem Nettoeinkommen kennt.

Deshalb frage ich lieber nochmal nach.

OLG Bezirk ist sehr wohl wichtig, da von OLG - Bezirk zu OLG - Bezirk anderst bereinigt werden kann, ohne Probleme zu kriegen.

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Richtiges Verhalten in Bezug auf Unterhaltsvorschuss - von Camper1955 - 21-10-2011, 06:19

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Unterhaltsvorschuss laufender Bezug Arminius 6 4.391 15-05-2019, 07:31
Letzter Beitrag: Austriake

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste