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Richtiges Verhalten in Bezug auf Unterhaltsvorschuss
#16
(20-10-2011, 20:18)trefad schrieb: Oha. Aber inzwischen zahle ich bereits und wenn ich nicht zahle, dann hab ich zwar irgendwann Klarheit, aber vorher auch ein Verfahren am Backen.

Besteht denn derzeit ein Titel?

Wie hoch ist denn Dein bereinigtes Nettoeinkommen?

Was zahlst Du derzeit an Unterhalt?

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: Richtiges Verhalten in Bezug auf Unterhaltsvorschuss - von Camper1955 - 20-10-2011, 20:28

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