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Richtiges Verhalten in Bezug auf Unterhaltsvorschuss
#2
Kannst Du denn aufgrund Deiner Arbeit auch den KU leisten?

Nicht jeder der Arbeit hat, ist plötzlich auch leistungsfähig.

Unterhaltsvorschuss braucht normalerweise nicht zurück gezahlt werden für Zeiträume, wo Du nachweislich nicht leistungsfähig warst.

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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Nachrichten in diesem Thema
RE: Richtiges Verhalten in Bezug auf Unterhaltsvorschuss - von Camper1955 - 20-10-2011, 17:04

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