19-10-2011, 17:16
Mmmmhhh. @sorglos : Leider könntest Du Recht haben !
@Austriake : Wurde tatsächlich wechselseitig erklärt und dann :
unter III. findet sich nämlich in Bezug auf das Kind :
...Die Erschienene unterwirft sich wegen dieser Unterhaltsansprüche der sofortigen Zwanhsvollstreckung ....
Das Kind lebt zwar zwischenzeitlich bei der Mutter, aber hier wäre also für den Vater eine Nachzahlung fällig, denn die Exe hat nie gezahlt!
Weiterhin sehe ich es nun auch so, dass es sich nur um den Ehegattenunterhalt und nicht um Kindesunterhalt handelt, auf den hier wechselseitig verzichtet wurde.
Jedoch steht im Notarvertrag : "Wir verzichten ferner wechselseitig auf JEGLICHEN Unterhalt für die Zeit nach rechtskräftiger Ehescheidung und auch für den Fall der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes...."
Wieso JEGLICHER Unterhalt? Es kannn doch nur sich um EHEGATTENUNTERHALT ODER/UND KINDESUNTERHALT handeln ???
@Austriake : Wurde tatsächlich wechselseitig erklärt und dann :
unter III. findet sich nämlich in Bezug auf das Kind :
...Die Erschienene unterwirft sich wegen dieser Unterhaltsansprüche der sofortigen Zwanhsvollstreckung ....
Das Kind lebt zwar zwischenzeitlich bei der Mutter, aber hier wäre also für den Vater eine Nachzahlung fällig, denn die Exe hat nie gezahlt!
Weiterhin sehe ich es nun auch so, dass es sich nur um den Ehegattenunterhalt und nicht um Kindesunterhalt handelt, auf den hier wechselseitig verzichtet wurde.
Jedoch steht im Notarvertrag : "Wir verzichten ferner wechselseitig auf JEGLICHEN Unterhalt für die Zeit nach rechtskräftiger Ehescheidung und auch für den Fall der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes...."
Wieso JEGLICHER Unterhalt? Es kannn doch nur sich um EHEGATTENUNTERHALT ODER/UND KINDESUNTERHALT handeln ???