29-03-2012, 18:36
(29-03-2012, 12:58)Clint Eastwood schrieb: Genau, das ist auch meine Erfahrung: zuviel Geld an die KM gilt als "verbraucht".das ist nicht in jedem Fall so:
Selbst wenn die KM vermögend ist..
wenn bei vorläufigen Unterhaltszahlungen Verbrauch des Erlangten eingetreten ist, dann besteht die Bereicherung fort, "soweit der Empfänger im Zusammenhang mit dem rechtsgrundlosen Erwerb sich noch vorhandene Vermögensvorteile geschaffen hat" (anderweitige Ersparnis, z.Bsp. wg. Tilgung eigener Schulden etc., BGH NJW 2000, 740).
Bei Zahlungen an die UVK, die zu unrecht erfolgt sind, wird einfach nur zurück gebucht.
Da greift m.E. die Einrede der Entreicherung nicht.