18-10-2011, 16:16
Na ja,
die Tatbestände
- Täuschung
- Irrtumserregung
- Vermögensschaden (beim Unterhaltsverpflichteten)
- Kausalität und nicht zuletzt
- Vorsatz
sind doch gegeben, wenn jemand vorsätzlich eine Krankheit simuliert, um einem anderen einen Vermögensschaden zuzufügen (das Simulieren wird der Gutachter schon feststellen, denke ich).
Ich möchte versuchen, die Krankenkasse (als ebenfalls Geschädigte) mit ins Boot zu bekommen.
Austriake
die Tatbestände
- Täuschung
- Irrtumserregung
- Vermögensschaden (beim Unterhaltsverpflichteten)
- Kausalität und nicht zuletzt
- Vorsatz
sind doch gegeben, wenn jemand vorsätzlich eine Krankheit simuliert, um einem anderen einen Vermögensschaden zuzufügen (das Simulieren wird der Gutachter schon feststellen, denke ich).
Ich möchte versuchen, die Krankenkasse (als ebenfalls Geschädigte) mit ins Boot zu bekommen.
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1