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Können Unterhaltsrückstände verfallen oder verjähren ?
#10
(18-10-2011, 19:31)p schrieb: Die blosse Ankündigung reicht nicht. Aber der Sachverhalt ist noch komplizierter, z.B. darf der Gläubiger auch nicht daran gehindert sein, die Schuld einzutreiben. Untertauchen und aussitzen hilft dem Schuldner nicht.

So ähnlich habe ich mir das gedacht.



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RE: Können Unterhaltsrückstände verfallen oder verjähren ? - von Leutnant Dino - 20-10-2011, 08:57

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