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Können Unterhaltsrückstände verfallen oder verjähren ?
#5
(18-10-2011, 13:54)Eifelaner schrieb: Das Problem in diesem Fall liegt wohl in den an das Jopcenter übergegangenen Ansprüchen.
Die Fristen werden ja nicht mehr direkt vom Unterhaltsgläubiger versäumt.

In einem mir bekannten Fall hat die UVK auf Geld verzichten müssen, weil sie zu lange nichts unternommen hat. Vorgetragen wurde vom Schuldner der entsprechende BGH Beschluss. Die Behörde wurde dem direkten Berechtigten gleich gestellt.
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RE: Können Unterhaltsrückstände verfallen oder verjähren ? - von karlma - 18-10-2011, 17:17

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