06-11-2011, 22:14
@Ibykus
Du vergißt, dass es sich in dieser BGH-Entscheidung um eine Frau als Beklagte handelt.
Unser Angeklagter ist aber ein Mann.
Auch wenn die Gleichberechtigung schon längst Gesetz ist, so ist sie es in Urteilen der Familiengerichte und in diesem Fall der Strafgerichte noch lange nicht.
lg
Camper
Du vergißt, dass es sich in dieser BGH-Entscheidung um eine Frau als Beklagte handelt.
Unser Angeklagter ist aber ein Mann.
Auch wenn die Gleichberechtigung schon längst Gesetz ist, so ist sie es in Urteilen der Familiengerichte und in diesem Fall der Strafgerichte noch lange nicht.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.