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Scheidungsantrag erhalten -Was zu beachten ?
#6
Zu 1)
Erst wird geprüft, ob deine Ex Prozesskostenhilfe erhält. Der Antrag auf PKH ist das, was dir nur vorliegt. Dazu gehört eine rechtliche Vorprüfung, ob die Klage vielleicht mutwillig ist. Wenn sie Verfahrenskostenhilfe erhält, wird sich der Staat an dich wenden, um sich das Geld wieder von dir zu holen, sofern du leistungsfähig genug dafür bist. ALG 1 ist auch Einkommen und befreit dich nicht automatisch von einer Zahlung. Kommt drauf an wie hoch dein Arbeitslosengeld ist.

Berate dich über deine Reaktion mit deinem Anwalt. Ich sehe keine grundlegenden Probleme in dem Schreiben. Du kannst jederzeit eigene Anträge stellen, wenn du der Ansicht bist es müsse noch mehr geregelt werden, z.B. eine Umgangsregelung.

zu 2)
Selbst Verfahrenskostenhilfe beantragen, eigene Anträge stellen. Oder sich aussergerichtlich einigen.
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RE: Scheidungsantrag erhalten -Was zu beachten ? - von p__ - 01-10-2011, 13:52

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